Am 3. Oktober (den Tag, den wir heute als Tag der Deutschen Einheit feiern) des Jahres 1157 bezeichnete sich Albrecht der Bär, der Markgraf der Nordmark, in einer Urkunde als Markgraf in Brandenburg. Diese in einer Abschrift im Kopialbuch des Klosters Ilsenburg tradierte Urkunde wurde in Werben aufgesetzt, in der Altmark. Die Staatswerdung Brandenburgs begann also auf dem Boden, der heute nicht mehr Bestandteil Brandenburgs ist. Auch Kyritz und Wusterhausen, Wittstock und Neuruppin sowie Perleberg, Lenzen und Pritzwalk wären als Städte im Rechtssinn ohne das know how altmärkischer Städte nicht existent. Mit Stendaler Recht wurden Wusterhausen a.d. Dosse (wohl um 1232) und Kyritz (1237) bewidmet. Wittstock erhielt 1248 Stendaler Recht. Im Jahre 1256 bewidmete auch Graf Günther von Arnstein das Zentrum seiner Herrschaft, das 1291 erstmals so bezeichnete Neuruppin mit Stendaler Recht. Und die genannten „Tochterstädte“ Stendaler Rechts waren angewiesen, in zweifelhaften Fällen in ihrer „Mutterstadt“ Stendal Rechtsbelehrungen einzuholen. Die Erinnerung der Prignitzer und Ruppiner Töchter an ihre altmärkische Mutter ist heute weitgehend vergessen. Weder in Kyritz und Wusterhausen, noch in Wittstock und Neuruppin findet man z.B. eine Stendaler Straße. Hier setzt der Vortrag an, will diese Momentaufnahme in der beeindruckenden 1000jährigen Geschichte Stendals zurück an das Licht der Öffentlichkeit holen.

Datum:                            22. März 2022
Veranstaltungsort:          Festsaal, Rathaus,
                                        Markt 1,
                                        39576 Hansestadt Stendal
Referent:                         Herr Frank Riedel
Zeiten:
Einlass: 18:30 Uhr 
Beginn: 19:00 Uhr
 

Um Voranmeldung wird gebeten, unter der 03931 65 1192!